
Die 3 häufigsten Fragen zu S/4HANA Lizenzen

"Was ändert sich für das Unternehmen im S/4HANA Lizenzmodell?", "Müssen wir doppelt bezahlen, wenn wir ERP und S/4 parallel betreiben während des Projekts?" Diese und viele andere Fragen werden beim Thema Lizenzmodell in der Vorbereitung auf eine S/4HANA-Migration, aber auch schon beim Entwurf der HANA-Roadmap aufgeworfen.
In diesem Blogartikel möchte ich Ihnen die drei mir am häufigsten von Kunden gestellten Fragen zum Thema S/4HANA Lizenzen bei einer S/4HANA Einführung (Conversion oder Greenfield) beantworten. Ein wichtiger Hinweis: Für konkrete Aussagen zu Kosten, Detailfragen zu Lizenzmodellen oder rechtlichen Fragestellungen bei der Nutzung von SAP Addons etc. kontaktieren Sie bitte Ihren SAP Kundenbetreuer. Dieser Artikel bietet ausschließlich allgemeine Informationen für ein grundsätzliches Verständnis.
Frage 1: Werden Lizenzkosten doppelt fällig, sowohl für mein produktives SAP ERP, als auch für das S/4HANA System fällig?
Die stark beruhigende Antwort vorab: Nein. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Nutzungsrechte für das S/4HANA System zu erwerben, ohne doppelt Lizenzkosten für zwei ERP-Systeme zu zahlen.
- Sie bezahlen gemäß des SAP Lizenzkatalogs einen Pauschalbetrag, die sogenannte Flat Fee, von aktuell 9.000 € und erwerben sich damit als bestehender SAP ERP Kunde die Nutzungsrechte für die S/4HANA Enterprise Management Lösung (siehe Abbildung 1). Diese Flat Fee fällt unter das Modell “Product Conversion” – sie wandeln die SAP ERP Lizenz in eine S/4HANA Lizenz um, nicht jedoch die Lizenzen aller anderen bei Ihnen im Einsatz befindlichen SAP Lösungen. Für die sogenannten Engines, also LoB & Industry-Solutions von SAP S/4HANA wie Cash Management, Enterprise Product Engineering usw., die nicht zum S/4HANA Core System gehören, müssen Sie separate Lizenzen gemäß des vorgesehenen Lizenzmodells für diese Engine erwerben. Außerdem werden Lizenzkosten weiterhin gemäß dem SAP ERP Lizenzmodell anhand der “Named User” berechnet.
- Durch eine “Contract Conversion” wechseln Sie mit allen Ihren SAP Lizenzen aus dem bisherigen Lizenzmodell in das neue S/4HANA Lizenzmodell. Dort gibt es nun keine “Named User” mehr, sondern stattdessen wird mit “User Metrics” kalkuliert. Das ist die Anzahl aktiver Nutzer für die lizenzierten Systeme. Die SAP nimmt für dieses Vorgehen den “Milkshake Approach”: Alle existierenden Lizenzvereinbarungen kommen in einen gedanklichen Topf, werden vermengt und anschließend durch neue Lizenzvereinbarungen ersetzt. Die Voraussetzung dafür ist ein Zielbild Ihrer SAP Systemlandschaft, auf dass Sie mit Ihrem S/4HANA Einführungsprojekt hinarbeiten. Hinweis: 90% der aktuellen Lizenzkosten werden laut SAP auf den neuen Lizenzvertrag angerechnet. Ihr Unternehmen sieht sich also voraussichtlich zusätzlichen Kosten von 10% der bereits gezahlten Lizenzkosten ausgesetzt.
Frage 2: Muss ich mein SAP ERP System abschalten, sobald mein SAP S/4HANA System produktiv geht?
Auch hier die beruhigende Antwort: Nein. In beiden unter Frage 1 genannten Möglichkeiten ist es vorgesehen, dass klassische SAP ERP System bis 2027 weiter betreiben zu dürfen. Dafür werden dann keine separaten Lizenzkosten fällig. Wenn Sie in Ihrem S/4HANA Projekt zum Go-Live kommen, können Sie Ihr SAP ERP System vorerst parallel oder als Fallback-Szenario weiter betreiben.

Frage 3: Decken SAP S/4HANA Lizenzen auch die Nutzung einer HANA DB ab?
Die HANA Datenbank ist eine vom SAP S/4HANA Digital Core-System unabhängige Plattform und unterliegt einem eigenen Lizenzmodell. Unabhängig Ihres gewählten Ansatzes der License Conversion kommen Sie um diese Kosten nicht herum. Falls Sie Ihr klassisches SAP ERP System, wie in der Antwort auf Frage 2 beschrieben, parallel weiterbetreiben wollen, werden auch dafür unter Umständen Lizenzkosten fällig. Läuft dieses auf einer 3rd Party Datenbank (Oracle, DB2, usw.), muss diese nach wie vor lizenziert werden, bis das SAP ERP System abgeschaltet wird. Mit dem Erwerb der HANA DB Lizenzen entfallen nicht – wie bei SAP ERP zu S/4HANA – die zusätzlichen Lizenzkosten für die Datenbanknutzung.
Im folgenden Bild sind noch einmal die wichtigsten Punkte zu den beiden Modellen Product vs. Contract Conversion zusammengefasst. Grundsätzlich ist bei einem Wechsel in das S/4HANA Lizenzmodell zu beachten, dass auf S/4HANA Systemen nur Anwendungen (SAP oder Drittanbieter) installiert und genutzt werden dürfen, die
- ebenfalls dem S/4HANA-Lizenzmodell unterliegen und damit eine S/4HANA Lösung sind oder
- als sogenanntes “Compatibility Pack” gemäß SAP Hinweis 2269324 ausgewiesen sind. Dabei handelt es sich um klassische SAP ERP Anwendungen, die, obwohl es sich bei Ihnen nicht um S/4HANA-Lösungen handelt, trotzdem auf einem S/4HANA System installiert und genutzt werden dürfen, mindestens bis zum Jahr 2027. Für diese gilt die Weiternutzung ohne zusätzliche Kosten wie für das klassische SAP ERP System (siehe Frage 2).
Detailliert finden Sie diese Informationen in diesem DSAG-Webinar und den dazugehörigen Unterlagen. Für Informationen zu Ihrer konkreten Lizenzsituation und Ihren Möglichkeiten kontaktieren Sie bitte Ihren SAP Kundenbetreuer.