Ingo Biermann
2. Juli 2015

Falsche Berechnung der gestaffelten Umsatzmiete?

Problemstellung

In der Transaktion zur Umsatzmietabrechnung (Transaktionscode RESRSE) kann es unter bestimmten Bedingungen zu einer falschen Berechnung der Umsatzmiete kommen. Dieses Problem tritt auf, wenn ein Immobilienvertrag als ‘umsatzrelevant’ gekennzeichnet ist und in seiner Umsatzregel als Art der Umsatzstaffel ‘Staffelvereinbarung’ festgelegt ist. Im Standard werden die Umsatzstaffeln nämlich nicht anteilig berücksichtigt. Das bedeutet, wenn der Immobilienvertrag innerhalb der ersten Abrechnungsperiode beginnt bzw. innerhalb der letzten Abrechnungsperiode endet, werden die Staffeln nicht angepasst. Wenn laut eines solchen Vertrages der Vermieter ab einem Jahresumsatz des Mieters von 1.000.000€  Anspruch auf 5% des Umsatzes hätte (im Vergleich zu 3% bei einem Umsatz unter 1.000.000€) und der Vertrag in der Mitte des Jahres beginnen würde, so würde laut dem SAP Standard dem Vermieter bei einem Umsatz von 750.000€ im halben Jahr nur 2,5% statt 5% des Umsatzes zugesprochen werden.

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Die SAP Lösung

SAP hat das Problem erkannt und bietet seit der SAP Note 1473877 eine Lösung an. Diese basiert auf der Implementierung der Methode GET_CALCULATE_BEHAVIOR im Business Add-In BADI_RESR_CALC_RENT. Damit kann das Problem für die erste Abrechnungsperiode gelöst werden.

Unsere Lösung

Diese Lösung hat jedoch folgendes Problem: Sie vernachlässigt die letzte Umsatzperiode. Hier präsentieren wir eine Lösung die beide Abrechnungsperioden berücksichtigt und die angegebene Staffel tagesgenau anteilig anpasst.

Falsche Berechnung der gestaffelten Umsatzmiete?
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Ingo Biermann, Fachbereichsleiter

 

Diese Lösung besteht darin, dass in der Methode GET_CALCULATE_BEHAVIOR das Feld CF_PRORATE_AT_BEGIN immer auf ‘X’ gesetzt wird. Des Weiteren wird im Immobilienvertrag Rhythmus Beginn sowohl bei der Melde- als auch bei der Umsatzregel immer auf den 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres gesetzt. Soll für den Vertrag die Staffel angepasst werden, so wird im Reiter Rhythmen der Umsatzregel ‘Vertrags- bzw. Mietobjektbeginn und –ende zeitanteilig’ gewählt. Soll die Staffel nicht angepasst werden, so wird an gleicher Stelle ‘Nie zeitanteilig’ gewählt.

Die folgenden Screenshots sollen als Hilfestellung dienen, wie der Vertrag in der RE80 gepflegt werden muss, um das gewünschte Verhalten bei der Anpassung der Staffel zu erreichen.

Umsatzmiete: Rhythmusbeginn der Melderegel

Hier wird der Rhythmusbeginn der Melderegel auf den 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres gesetzt.

Umsatzmiete: Rhythmusbeginn der Umsatzregel

Hier wird der Rhythmusbeginn der Umsatzregel auf den 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres gewählt und die Anpassung der Staffelung durch die Wahl ‘Vertrags- bzw. Mietobjektbeginn und –ende zeitanteilig’ erreicht.

Rhythmusbeginn der Umsatzregel auf den 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres

Hier wird der Rhythmusbeginn der Umsatzregel auf den 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres gewählt und die Anpassung der Staffelung durch die Wahl ‘Nie zeitanteilig’ erreicht.

Umsatzmiete: Immobilienvertrag gepflegte Staffel

Hier sehen Sie die für den Immobilienvertrag gepflegte Staffel die je nach Wahl der Zeitanteiligkeit (‘Vertrags- bzw. Mietobjektbeginn und –ende zeitanteilig’ oder ‘Nie zeitanteilig’) unterjährig angepasst wird oder nicht.

Mit dieser Anleitung ist es möglich die gestaffelte Umsatzmiete im Falle von unvollständigen Abrechnungsperioden anzupassen.

Ingo Biermann

Ingo Biermann

Als Management- und Technologieberater unterstütze ich seit mehr als 15 Jahren große und mittelständische Unternehmen in Fragen der IT-Strategie und bin unterwegs in unterschiedlichen SAP-Themen wie SAP S/4HANA, User Experience und SAP Entwicklung.

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