Lorand Madai-Tahy
15. Juni 2020

Steuerkennzeichen in SAP anpassen: Fragen zum Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung

Anpassung der Mehrwertsteuer

Um die Folgen der Corona-Krise abzufangen, hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro beschlossen. Dieses beinhaltet die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Steuersätze haben in vielerlei Hinsicht Auswirkungen auf Ihr SAP-System. Die Folge: Sie müssen die Steuerkennzeichen in Ihrem System anpassen. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einige Anhaltspunkte, die bei der Umsetzung der Änderungen zu beachten sind.

Das Steuerkennzeichen: Ihr wichtigster Verbündeter

Über Steuerkennzeichen regelt Ihr SAP-System die Geldflüsse auf Steuerkonten. Ob beim Verbuchen eines Belegs oder einer Wareneingangsrechnung – Sie geben immer ein Steuerkennzeichen an. Es hilft im Allgemeinen bei verschiedenen Aufgaben. Dazu gehören:

  • Prüfung des Umsatzsteuerbetrags im Beleg

  • Automatische Berechnung des Steuerbetrags

  • Berechnung des nicht abzugsfähigen Vorsteueranteils

  • Prüfung, ob ein Steuerkonto mit der Steuerart (Vor- oder Ausgangsteuer) bebucht werden darf

  • Ermittlung des Steuerkontos

Das Steuerkennzeichen gibt somit zum einen die Höhe der abzuführenden Steuer an, zum anderen kann das System darüber die notwendige Steuerabfuhr bearbeiten. Das heißt: auch die Anpassungen für das Konjukturpaket regeln Sie über das Steuerkennzeichen.

Steuerkennzeichen anpassen: Wir helfen Ihnen dabei!

Ihnen fehlen aktuell die Kapazitäten, um Ihre Steuerkennzeichen schnell und zuverlässig anzupassen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, damit Sie ab dem 01.07.2020 weiterhin wie gewohnt Ihrem Geschäft nachgehen können.

Welche neuen Steuerkennzeichen brauchen Sie?

Für die aktuelle Umstellung sollten Sie sich fragen: welche Steuerkennzeichen für die Sätze 19 % und 7 % nutzen Sie aktuell? Diese können Sie dann als Blueprint verwenden. Nutzen Sie diese als Vorlage, um ein neues Kennzeichen zu erstellen. Wenn Sie also in Ihrem aktuellen System beispielsweise AJ nutzen, kopieren Sie diese, legen AK an und passen Steuersatz und gegebenenfalls den Namen an. Sie transportieren das Steuerkennzeichen dann durch einen expliziten Export.

Top 10 Herausforderungen mit externen Ressourcen

Suchen Unternehmen aus unterschiedlichsten Motivationen heraus Unterstützung für ihre IT-Prozesse, wandert der Blick heutzutage schnell in Richtung externer Ressourcen.

Welche neuen Steuerkonten brauchen Sie?

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, welche Konten Sie aktuell nutzen. Verwenden Sie ein einziges Konto, um Ihre Steuern zu verbuchen? Wahrscheinlich reicht das aus und Sie können auch die neuen Sätze darauf verweisen. Es kann auch sein, dass Sie unterschiedliche Konten für beispielsweise 19 % und 7 % haben und diese noch dazu entsprechend benannt sind. In dem Fall bietet es sich an, für die neuen Steuersätze auch neue Sachkonten anzulegen.

Muss die Kontenfindung angepasst werden?

Auch hier kommt es individuell auf Ihr System an. Allgemein lässt sich sagen: Wenn Sie ein neues Steuerkennzeichen und/oder ein neues Steuerkonto angelegt haben, müssen Sie diese auch in der Kontenfindung anpassen. Nur so kann das System die Umsatzsteuern auf das richtige Konto buchen.

Wie verhalten sich Stornierungen oder Gutschriften?

Stornierungen oder Gutschriften greifen auf den Ursprungsbeleg zurück. Was passiert also bei einer Stornierung oder Gutschrift im August, wenn der ursprüngliche Verkaufsbeleg im Juni liegt? In diesem Fall kommt die sogenannte Kopiersteuerung ins Spiel, die Sie im Customizing finden. Sie definiert, ob Steuerschlüssel aus dem Ursprungsbeleg übernommen werden oder Steuern neu berechnet werden. Prüfen Sie hier, ob die Einstellungen für Ihren Anwendungsfall passen.

Preisfindungsarten in SAP - Prüfen Sie diese, wenn Sie Ihre Steuerkennzeichen in SAP anpassen

Wählen Sie G, wenn die Steuer nach aktuellem Steuersatz neu berechnet werden soll.

Sind Custom Code und Formulare angepasst?

Es kann hier und da vorkommen, dass die 19 % oder 7 % als Festwert hinterlegt ist, sei es im Coding oder in Ihren Formularen. Diese sollten bei der Umstellung nicht vergessen werden, um Unstimmigkeiten bei Kunden oder in Ihrer Abrechnung zu vermeiden.

Steuerkennzeichen anpassen? Wir helfen Ihnen dabei!

Die Anpassung der Steuerkennzeichen soll schnell und zuverlässig erledigt werden? Ihnen fehlen aktuell die Kapazitäten? Melden Sie sich gerne bei uns, wir unterstützen Sie gerne, damit Sie ab dem 01.07.2020 weiterhin wie gewohnt Ihrem Geschäft nachgehen können.



Das könnte Sie auch interessieren

SAP S/4HANA ist das SAP der neuesten Generation. Einige SAP-Kunden stecken schon mitten in der Migration – viele aber suchen noch nach einem geeigneten Anfang oder befinden sich in den […]

weiterlesen

Gestern haben wir im ersten Live-Webinar auf unserem YouTube-Channel bereits das Thema „ABAP CDS View Grundlagen“ vorgestellt. Auch kommenden Dienstag, den 14.04.2020 um 10 Uhr wollen wir Sie wieder an die […]

weiterlesen

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.





Kontaktieren Sie uns!
Alexander Koessner-Maier
Alexander Kössner-Maier Kundenservice